Informationen zum Ablauf von Bachelor- und Masterarbeiten

Für die Einschreibung in den Master, den Start einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder den Wechsel in die Industrie ist es oftmals notwendig, dass der erfolgreiche Abschluss des Studiums bescheinigt werden kann. Bachelor- und Masterarbeiten dürfen zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Bei der Planung der Arbeit darf aber nicht vergessen werden, dass die Begutachtung und zur Behandlung im ZPA ebenfalls Zeit benötigt. Wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. Semesterende) ihre Note benötigen, dann planen Sie entsprechend. Als Hilfestellung können Sie nachfolgende Informationen nutzen. Um sicher zu gehen bauen Sie bitte Puffer ein!

Beachten sie sowohl die Informationen zum Ablauf einer Arbeit als auch die Anforderungen an Bachelorarbeiten.

Bachelorarbeit

Für die Bearbeitung einer Bachelorarbeit gelten folgende Richtlinien:

  • Zur Themensicherung sollten wenigstens 2 Wochen bis zur Anmeldung der Arbeit eingeplant werden.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Zeit-Monate.
  • Das benotete Gutachten wird von uns innerhalb von 8 Wochen zusammen mit einer 4.0 Bescheinigung an das ZPA weitergeleitet.
  • Der Kolloquiumsvortrag muss im Vorfeld angemeldet werden und vor Semesterende stattfinden, wenn das Studium in diesem Semester endet.

(exemplarischer Verlauf für die kritischen Zeitpunkte “Semesterende”)

Masterarbeiten

Für die Bearbeitung einer Masterarbeit gelten folgende Richtlinien:

  • Zur Themensicherung sollten wenigstens 4 Wochen bis zur Anmeldung der Arbeit eingeplant werden.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Zeit-Monate
  • Das benotete Gutachten wird von uns innerhalb von 8 Wochen zusammen mit einer 4.0 Bescheinigung an das ZPA weitergeleitet.
  • Der Kolloquiumsvortrag muss im Vorfeld angemeldet werden und vor Semesterende stattfinden, wenn das Studium in diesem Semester endet.
  • Dem Studenten ist es freigestellt, den Termin des Vortrags innerhalb der letzten 2.5 Monate vor Abgabe zu wählen. Wir empfehlen den Termin möglichst früh in diesen Zeitraum, also ca. 2.5 Monate vor Abgabe, zu wählen.

(exemplarischer Verlauf für die kritischen Zeitpunkte “Semesterende”)

Bitte beachten Sie: Auswahl und Anmeldung sollten also im vorletzten Semester liegen.

Wir bemühen uns, dass unser Gutachten in der Regel in zeitkritischen Fällen, trotz der in der BPO vorgegebenen Frist von 8 Wochen, spätestens nach 4 Wochen an das ZPA weitergeleitet wird und werden auch beim Zweitgutachter entsprechend darauf hin arbeiten. Bei den hier angegebenen Meilensteinen handelt es sich um die letztmöglichen Fristen, um eine semestergebundene Fertigstellung sicherstellen zu können.

Zur Sicherheit: Frühere Termine sind wünschenswert!

Denken sie auch an mögliche Verzögerungen z.B. durch Krankheit.

Zweitgutachten: Auch Zweitgutachten benötigen Zeit und werden oft erst nach der Erstellung des Erstgutachtens vorgenommen. Wenn Sie das SE zur Zweitbegutachtung wählen, sollten Sie uns dafür zwei Wochen geben und Ihren Zeitplan entsprechend definieren.

4.0-Bescheinigungen erstellen wir ungern, weil sie den bürokratischen Overhead erhöhen und bei uns erst zeitgleich mit der fachlichen Begutachtung und damit der Notenerstellung angefertigt werden, also sinnlos sind. Schließlich ist nur so die Plagiatsthematik sicher auszuschließen.

4.0-Bescheinigungen als Zweitgutachter werden bei uns ebenfalls erst nach einer inhaltlichen Begutachtung vorgenommen. Dabei ist es unabdingbar, dass uns die 4.0-Bescheinigung oder das Gutachten des Erstgutachters vorliegt.

Für eine Vergabe der Bachelor/Master-Urkunde zum Sommerfest bzw. Tag der Informatik ist entsprechend zu planen.

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